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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertrag

(1) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch Roobot-Academy zustande. Wird bei schriftlicher und fernmündlicher Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail/online die Annahme von der Roobot-Academy nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht.

(2) Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

(3) Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die bei Roobot-Academy veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird; dies gilt für abschlussbezogene Veranstaltungen mit mehr als einem Semester Dauer nur für das erste Semester.

(4) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat immer anspruch auf einen Probetermin bei Veranstaltungen, die aus mehr als 5 Veranstaltungtermine bestehen.

 

2. Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Umfang der Leistungen der Roobot-Academy (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten und in den Veranstaltungsräumen ausgehängten bzw. ausgelegten und im Internet veröffentlichten Beschreigung der Veranstaltung .

(2) Die Roobot-Academy kann die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Soweit möglich, wird über die erforderlichen Voraussetzungen im Internet informiert.

 

3. Entgelte

(1) Über die allgemeinen Regelungen zur Höhe der Entgelte und über die Ermäßigungsmöglichkeiten wird im Internet informiert.

(2) Die Gesamtkosten für jede Veranstaltung werden im Internet ausgewiesen.

 

4. Zahlungsmodalitäten

(1) Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Programm ausgewiesenen Kosten vor Beginn der Veranstaltung bei der Volkshochschule.

(2) Bei der Zahlung durch Paypal, Stripe oder per Überweisung wird das Entgelt vor Veranstaltungsbeginn fällig.

(3) In besonders begründeten Einzelfällen kann Ratenzahlung vereinbart werden.

 

5. Teilnahmebescheinigung

Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (mindestens 70 Prozent) erstellt die Roobot-Academy auf Wunsch unentgeltlich eine Teilnahmebescheinigung.

 

6. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der angekündigten Kursleitenden geleitet wird.

(2) Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück.

(3) Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die Roobot-Academy den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, oder können Teilnehmende von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt.

(4) Schadenersatzleistungen in Geld sind der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt begrenzt.

 

7. Haftungsausschluss

(1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung haftet die Roobot-Academy nur bei ihr zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht, wenn die Roobot-Academy Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der oder des Teilnehmenden.

(3) Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt Roobot-Academy keine Haftung.

 

8. Pflichten der Teilnehmenden

(1) Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.

(2) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihr oder ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der Roobot-Academy sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden zu beachten.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch die Roobot-Academy

(1) Die Roobot-Academy kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Roobot-Academy nicht zu vertreten hat (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

(2) Die Roobot-Academy kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung dauerhaft (mindestens an drei aufeinander folgenden Veranstaltungsterminen) unter die unterrichtsmethodisch gebotene Mindestzahl von Teilnehmenden sinkt.

(3) Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück.

(4) Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. In Fällen, in denen eine Berechnung der erbrachten Teilleistung unzumutbar wäre (insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist), erhalten die Teilnehmenden das entrichtete Entgelt Verwaltungskostenpauschale zurück.

(5) Die Roobot-Academy kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den in Absatz 1 und 2 beschriebenen sowie in folgenden Fällen vor:

  • a) bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes bzw. bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,
  • b) bei fehlenden persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung gemäß Nummer 2 Absatz 2,
  • c) bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,
  • d) bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.

(6) Kündigt die Roobot-Academy gemäß Absatz 5 wegen fehlender persönlicher und sachlicher Voraussetzungen für die Teilnahme, so werden gegebenenfalls die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen wie unter Absatz 4 beschrieben zurückgezahlt.

 

10. Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

(1) Die Teilnehmende oder der Teilnehmenden kann den Vertrag per E-Mail kündigen.

(2) Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung bei der Kursleitenden oder dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

(3) Die Kündigung wird von der Roobot-Academy schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.

(4) Wenn die Veranstaltung aus 5 oder weniger Veranstaltungtermine besteht, wird bei einer Kündigung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Entgelt erstattet. Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes.

(5) Wenn die Veranstaltung aus mehr als 5 Veranstaltungtermine besteht, wird bei einer Kündigung bis 1 Tag nach den ersten Veranstaltungstermin (Probetermin) das Entgelt erstattet. Ab dem 2. Tag nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes.

(6) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Teilnehmende oder der Teilnehmende die Roobot-Academy auf den Mangel schriftlich hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

 

11. Urheberschutz

Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.

 

12. Speicherung personenbezogener Daten und Datenschutz

Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzt die Roobot-Academy eine automatisierte Datenverarbeitung ein. Die ausführliche Teilnehmer/inneninformation zu den Datenschutzbestimmungen findet sich im Programmheft und auf der Website der Roobot-Academy unter: www.roobot-academy.de/datenschutzerklaerung/